Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Beratungsfirma Annette Gonser, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit ihrem jeweiligen Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber„ genannt.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
Begrifflichkeit
Im Folgenden werden die Begriffe „Weiterbildung“ und „Veranstaltung“ für alle Maßnahmen des Veranstalters verwandt. (Beratung, Workshops, Tagestrainings, Coachings, Seminare, Vorträge…)
Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Veranstalter bietet bundesweite Seminare an bestimmten Orten und zu bestimmten Terminen zu verschiedenen Themen an. Eine explizite Bezeichnung und Beschreibung des Leistungsspektrums wird vom Veranstalter unter anderem auf der Internetpräsenz bzw. über sonstig genutzte Medien bekannt gegeben. Darüber hinaus sind alle Weiterbildungsmaßnahmen individuell mit dem Auftraggeber vereinbar.
Grundlegender Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Teilnahme aller vom Auftraggeber
angemeldeten Personen zur gebuchten Weiterbildungsmaßnahme.
Zustandekommen des Vertrages und Stornierung
Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und
unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per Email oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
Der Auftraggeber erhält nach Eingang der Teilnahmeerklärung eine schriftliche Bestätigung.
Die Teilnahmebestätigung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung
einer Bearbeitungsgebühr von Euro 17,– zzgl. ges. MwSt. geändert (Teilstornierung) oder für gegenstandslos erklärt werden (Gesamtstornierung). Eine Teil – oder Gesamtstornierung der Anmeldung ist bis zu 30 Werktagen vor Veranstaltungsdatum möglich. Alternativ kann der Auftraggeber unentgeltlich auf eine andere Weiterbildungs
maßnahme umbuchen oder für Ersatzteilnehmer sorgen. Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme kann die Seminargebühr weder ganz noch teilweise erstattet werden.
Die Mindestteilnehmerzahlen macht der Veranstalter von der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme anhängig.
Ist die Veranstaltung nicht ausreichend besetzt, wird dem Auftraggeber zeitgerecht abgesagt.
Der Auftraggeber wird telefonisch oder per E-Mail über die Absage der Veranstaltung und mögliche Alternativen informiert.
Der Veranstalter behält sich vor, bis zu 30 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der
Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzusagen.
In diesem Fall wird die Seminargebühr umgehend zurückerstattet. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Es sei denn der Seminarausfall erfolgt aufgrund von Vorsatz.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn fünf Werktage vor der Veranstaltung die
erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder ein Referent unverschuldet verhindert ist.
Im Krankheitsfalle (unter Nachweis ärztlicher Atteste) von teilnehmenden Personen des Auftraggebers,
aufgrund dessen die Weiterbildungsmaßnahme entfällt, stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. Im Krankheitsfalle des Veranstalters, unter Nachweis eines ärztlichen Attestes, hat der Veranstalter
das Recht einen Ersatztermin für die Weiterbildungsmaßnahme mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
Vertragsdauer und Zahlungsmodalitäten
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt mit dem Auftraggeber.
Die Weiterbildungsgebühren beinhalten sämtliche Weiterbildungsunterlagen und Materialien, Snacks und
Getränke während der Weiterbildung sowie ein Zertifikat für jeden einzelnen Teilnehmer.
Die Weiterbildungsgebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der im Weiterbildungsangebot
angegebenen Höhe. Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.
Die Weiterbildungsgebühr ist spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung per Banküberweisung, ohne jeden
Abzug, zu begleichen. Der Auftraggeber erhält die Rechnung mit Angabe der Bankverbindung zusammen mit der Teilnahmebestätigung. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter, ohne weitere Mahnung, ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % zu. Das Recht auf Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen vom Auftraggeber angemeldeten Teilnehmer, der seine Weiterbildungsgebühr nicht entrichtet hat, von der Veranstaltung
auszuschließen.
Barauslagen uns besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Teilnehmer = selbstständig angemeldete Personen oder vom Auftraggeber angemeldete Personen
Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er, ungeachtet einer Ermahnung, die Veranstaltung
nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maß entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich
vor die Seminargebühr in Rechnung zu stellen.
Innerbetriebliche Veranstaltungen
Die Veranstaltungen finden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt bzw. in vom Auftraggeber dafür vorgesehenen Lokalitäten oder Hotels.
Veranstaltungen, die auf die Bedürfnisse des jeweiligen Auftraggebers zugeschnitten sind.
Der Auftraggeber kann Ort, Umfang, Teilnehmer und Inhaltsschwerpunkte mitbestimmen.
In diesem Fall beinhaltet die Veranstaltungsgebühr, neben der Weiterbildungsmaßnahme, ein Vorgespräch mit dem Veranstalter, zur Abstimmung der genauen Weiterbildungsinhalte auf Ihre firmenspezifischen
Anforderungen.
Geräte und Ausstattung als Grundlage einer Weiterbildungsmaßnahme (OHP, Daten Beamer, Flipchart, Pinnwand,
TV-Monitor, Kamera,…) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, und sind für den Veranstalter kostenneutral.
Ebenfalls im Preis enthalten ist die standardmäßige Nachbereitung der Weiterbildung:
Auswertung der Teilnehmerfeedbackbögen, Trainerfeedback und Teilnehmerzertifikate.
Bei Bedarf erstellen wir gerne für Sie ein Flipchart Protokoll, das gesondert verrechnet wird.
Zum angeführten Preis kommen noch die effektiven Reise- und Aufenthaltskosten des Trainers und ggf. eines
Co-Trainers (Flugkosten, Taxi, KM-Geld, Parkgebühren, Unterkunft und Verpflegung). Ausgangspunkt der Reise ist der Firmensitz des Veranstalters in Wiesbaden. bzw. für den Co-Trainer der zugehörige Firmensitz. An- und Abreisezeiten sind bis zu 1 Stunde je Richtung im Preis enthalten.
Öffentliche Veranstaltungen
Die Veranstaltungen finden entweder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt oder wahlweise in
Lokalitäten oder Hotels, die eigens von Seiten des Veranstalters gebucht werden.
Die Koordination erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber, von Seiten des Veranstalters.
Veranstaltungen, in denen Einzelteilnehmer aus verschiedenen Unternehmen zusammenkommen, um sich
fortzubilden.
Veranstaltungen, die auf die Bedürfnisse des jeweiligen Auftraggebers zugeschnitten sind.
Der Auftraggeber kann Ort, Umfang, Teilnehmer und Inhaltsschwerpunkte mitbestimmen.
In diesem Fall beinhaltet die Veranstaltungsgebühr, neben der Weiterbildungsmaßnahme, ein Vorgespräch mit dem Veranstalter, zur Abstimmung der genauen Weiterbildungsinhalte auf Ihre
firmenspezifischen Anforderungen.
Bitte berücksichtigen Sie für Teilnehmer mit längerer Anreise die Unterbringungskosten vor Ort. Die mit dem
Hotel direkt zu verrechnende Halb/Vollpensionspauschale, sowie die Konsumtion vor Ort sind zusätzliche Kosten.
Wir bitten Sie, die Hotelabrechnung direkt im Hotel vorzunehmen. Für die Übernachtung der Teilnehmer hat der Veranstalter bei einigen Hotels im Rhein Main Gebiet Spezialpreise. Bitte erkundigen Sie sich beim Veranstalter nach diesen Hotels. Eventuell anfallende Stornobedingungen für Ihre Unterbringung sind von Ihnen zu
tragen.
Zum angeführten Preis kommen noch die effektiven Reise- und Aufenthaltskosten des Veranstalters und ggf.
eines Co-Trainers (Flugkosten, Taxi, KM-Geld, Parkgebühren, Unterkunft und Verpflegung). Ausgangspunkt der Reise ist der Firmensitz des Veranstalters in Wiesbaden. bzw. für den Co-Trainer der zugehörige Firmensitz. An- und Abreisezeiten sind bis zu 1 Stunde je Richtung im Preis enthalten.
Wochenend- und Feiertagszuschlag
Die Weiterbildungsmaßnahme führt der Veranstalter auf Wunsch des Auftraggebers auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch. In diesem Fall berechnen wir einen Zuschlag von 25% des verrechneten Trainertagsatzes bzw. der verrechneten anteiligen Workshop Preise.
Für alle Weiterbildungsmaßnahmen des Veranstalters gilt:
Copyright Kopien sind zugelassen, wenn sie für Ihren persönlichen Zweck als Anwender des Gelernten verwandt werden, nicht für gewerbliche Zwecke und nicht zur Vervielfältigung oder als Marketingmaßnahme.
Die im Zuge einer Weiterbildungsmaßnahme vom Veranstalterbereitgestellten Unterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum des Veranstalters und stehen ausschließlich jenen Personen zur persönlichen Verfügung, die an der Veranstaltung teilgenommen haben. Die darüber hinausgehende – auch firmeninterne Verbreitung und Nutzung dieses Materials ist an unsere vorherige, schriftlich Zustimmung gebunden.
Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter arbeitet für unterschiedliche Firmen, die oft im Wettbewerb zueinander stehen.
Der Veranstalter ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet – das betrifft selbstverständlich auch Vorkommnisse im persönlichen Bereich.
Sonstiges
Leistungs- und Erfüllungsort ist Wiesbaden.
Gerichtsstand ist Wiesbaden.
Sind eine oder mehrere Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleibt der Vertrag im
Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages in diesen Punkten nach den gesetzlichen Vorschriften.